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   AG Bielefeld, 18.04.2018 - 42 C 257/17   

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AG Bielefeld, 18.04.2018 - 42 C 257/17 (https://dejure.org/2018,14167)
AG Bielefeld, Entscheidung vom 18.04.2018 - 42 C 257/17 (https://dejure.org/2018,14167)
AG Bielefeld, Entscheidung vom 18. April 2018 - 42 C 257/17 (https://dejure.org/2018,14167)
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  • aw3p.de

    Der Vortrag eines Anschlussinhabers, nach welchem kein Dritter als Täter ernsthaft in Betracht kommt, ist unplausibel und zur Erfüllung der sekundären Darlegungslast nicht geeignet

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 7/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

    Auszug aus AG Bielefeld, 18.04.2018 - 42 C 257/17
    Gibt es - wie im vorliegenden Fall - keine branchenüblichen Vergütungssätze und Tarife, ist die Höhe der als Schadensersatz zu zahlenden Lizenzgebühr vom Tatrichter gemäß § 287 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles nach seiner freien Überzeugung zu bemessen (BGH, Urteil vom 11.06.2015 - I ZR 7/14 ).
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 19/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

    Auszug aus AG Bielefeld, 18.04.2018 - 42 C 257/17
    Für eine den Anforderungen des § 286 Abs. 1 ZPO genügende richterliche Überzeugung bedarf es keiner absoluten oder unumstößlichen Gewissheit im Sinne des wissenschaftlichen Nachweises, sondern nur eines für das praktische Leben brauchbaren Grades von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH - Tauschbörse I, Urteil vom11.06.2015 - I ZR 19/14 ).
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 75/14

    Urheberrechtsverletzung durch Beteiligung an einer Internet-Musiktauschbörse:

    Auszug aus AG Bielefeld, 18.04.2018 - 42 C 257/17
    Dies gilt nach Auffassung des erkennenden Gerichts auch für einen Händler, bei dem Online Filmwerke gekauft, werden können (BGH - Tauschbörse III, Urteil vom 11.06.2015 - I ZR 75/14 ).
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 48/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Auszug aus AG Bielefeld, 18.04.2018 - 42 C 257/17
    Sie hat darzulegen und im Bestreitensfall nachzuweisen, dass die Beklagte für die von ihr behauptete Urheberrechtsverletzung als Täterin verantwortlich ist (BGH - Everytime we touch, Urteil vom 12.05.2016 - I ZR 48/15 ).
  • BGH, 30.03.2017 - I ZR 19/16

    Filesharing über einen Familienanschluss

    Auszug aus AG Bielefeld, 18.04.2018 - 42 C 257/17
    Entspricht die Beklagte ihrer sekundären Darlegungslast, ist es wieder Sache der Klägerin als Anspruchstellerin, die für eine Haftung der Beklagten als Täterin einer Urheberrechtsverletzung sprechenden Umstände darzulegen und nachzuweisen (BGH - Loud, Urteil vom 30.03.2017 - I ZR 19/16 ).
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